TRANSAKTIONEN / M&A

Beim Verkauf oder Erwerb von Unternehmen und Teilen von diesen begleiten wir Sie stets mit einem ganzheitlichen Verständnis für die transaktionsbezogenen Belange. Dabei reicht unsere Beratung von der vorbereitenden Prüfung und Strukturierung Ihres Unternehmens für den Verkaufs- bzw. Erwerbsprozess, Ihrer rechtlichen Unterstützung bei der zielgerichteten Kontaktanbahnung und Auswahl des richtigen Zielobjekts (Targets) und rechtlichen Prüfung (Due Diligence) des Targets bis hin zur interessengerechten Gestaltung und Verhandlung Ihrer Verträge und Überwachung deren vollständiger Umsetzung (Closing) und auch darüber hinaus. Im Rahmen der Ansprache Ihrer Vertragspartner auf Käufer- bzw. Verkäuferseite sowie der beteiligten finanzierenden Banken vertreten wir nicht nur Ihre rechtlichen Belange, sondern behalten stets auch Ihre maßgeblichen wirtschaftlichen Interessen fest im Blick. Gleiches gilt im Falle der Beteiligung eines strategischen oder Finanzinvestors an Ihrem Unternehmen, der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (Joint Venture) oder Ihrem Interesse an anderweitigen Investments, bei deren Umsetzung wir Sie gerne unterstützen.